Für unser Fachtierärztliches Zentrum suchen wir zu sofort

Tierärzte (m/w/d)

Sie sind zuverlässig, kollegial und auf der Suche nach neuen Herausforderungen?

Fachtierärzte für Kleintiere/innere Medizin/Chirurgie (m/w/d)

Wir bieten ein großes Spektrum der veterinärmedizinischen Versorgung (CT, Laufbandanalyse, Sonographie, Labor, Endoskopie uvm.).
Es erwarten Sie tolle Kollegen, geregelte und digital erfasste Arbeitszeiten und eine faire Bezahlung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Wir freuen uns auf Sie.

Fachtierärztliches Zentrum Dr. Berger
Am Markt 7
26892 Heede

Telefon: +49 4963 911 40
E-Mail: personal@tzberger.de

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Tiermedizinische Fachangestellte (m/w/d)

Wir brauchen Verstärkung!

Tiermedizinische Fachangestellte (m/w/d)

in Vollzeit oder Teilzeit möglich

Wir bieten geregelte und digital erfasste Arbeitszeiten mit Freizeitausgleich. Zudem wartet ein nettes, kollegiales Team auf Sie. Die Aufgaben in den renovierten und modernen Räumlichkeiten sind abwechslungsreich, verantwortungsvoll und vielfältig.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – ob per Post, per E-Mail oder gerne auch persönlich!

Fachtierärztliches Zentrum Dr. Berger
Am Markt 7
26892 Heede
Telefon: +49 4963 911 40
E-Mail: personal@tzberger.de

Informationen zu Bewerberdaten

Zweck und Umfang der Verarbeitung von Bewerberdaten
Wir verarbeiten Bewerberdaten nur im Rahmen des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Die Verarbeitung von Bewerberdaten erfolgt zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Verpflichtungen und auf Grundlage unseres berechtigten Interesses wie auch der Interessen der Bewerber an der Durchführung eines schnellen und effizienten Bewerbungsverfahrens. Das Bewerbungsverfahren setzt voraus, dass Bewerber uns ihre Daten mitteilen. Dazu gehören Angaben zur Person, Kontaktadressen und Unterlagen wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. Daneben können Bewerber freiwillig zusätzliche Informationen mitteilen. Mit der Übermittlung ihrer Bewerbung an uns erklären sich Bewerber damit einverstanden, dass wir ihre Daten zum ausschließlichen Zweck des Bewerbungsverfahrens in dem Umfang verarbeiten dürfen, wie wir es in dieser Datenschutzerklärung dargestellt haben.

Weitergabe von Bewerberdaten
Bewerberdaten werden von uns grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Sollten wir im Einzelfall bei einer Stellenbesetzung die Dienste eines von uns beauftragten externen Beraters in Anspruch nehmen, werden wir vorher ausdrücklich Bewerber um schriftliche Erlaubnis fragen, ob wir ihre Daten weitergeben dürfen.

Übermittlung von Bewerbungen
Bewerber können uns Ihre Bewerbungen via E-Mail übermitteln. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass die Kommunikation per E-Mail in unverschlüsselter Form stattfindet und Sicherheitslücken aufweist. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass Sie Anlagen verschlüsseln können. Das Passwort können Sie uns in diesem Fall telefonisch übermitteln. Statt der Bewerbung per E-Mail haben Sie weiterhin die Möglichkeit, uns die Bewerbung auf dem Postweg zuzusenden.

Aufbewahrung und Löschung von Bewerberdaten
Die von Bewerbern zur Verfügung gestellten Daten können im Fall einer erfolgreichen Bewerbung und Anstellung für die Dauer des Anstellungsverhältnisses bei uns weiterverarbeitet werden. Sofern die Bewerbung nicht erfolgreich war, werden Daten von Bewerbern gelöscht. Die Daten werden ebenfalls gelöscht, wenn eine Bewerbung zurückgezogen wird. Dazu ist der Bewerber jederzeit berechtigt. Die Löschung erfolgt – vorbehaltlich eines berechtigten Widerrufs der Bewerber – nach dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten, damit wir etwaige Nachfragen zur Bewerbung beantworten und unseren Nachweispflichten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachkommen können.

Hier finden Sie uns

Sie finden uns am Markt 7 in Heede.
Ausreichend Parkplätze sind vor unserer Klinik für Sie vorhanden.

Tierärztliches Zentrum Dr. Berger

,,Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. ,,Notdienstgebühr" ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst". Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.