Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Fachtierärztliches Zentrum Dr. Berger GmbH
Am Markt 7
26892 Heede

Handelsregister: HRB 207626
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück

Vertreten durch:
Dr. med. vet. Björn Berger

Kontakt

Telefon: 0 49 63 – 91140
Telefax: 0 49 63 – 914040
E-Mail: info@tzberger.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE290639864

Aufsichtsbehörde

Landestierärztekammer und Schlichtungsbehörde
Tierärztekammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fichtestraße 13
D-30625 Hannover
Telefon: +49 (511) 655 118 20
Fax: +49 (511) 655 118 28
Email: mail@tknds.de

https://www.tknds.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Tierarzt
Zuständige Kammer: Approbationsbehörde Berlin
Verliehen durch: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundes-Tierärzteordnung
Regelungen einsehbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl165s0416.pdf%27%5D

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Webdesign/technische Umsetzung

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,,Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. ,,Notdienstgebühr" ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst". Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.