+ + + + Notdienste + + + + +

November 2024

(auch täglich auf unserer Bandansage ab 18 Uhr abzuhören, kurzfristige Änderungen sind möglich)  Stand: 01.11.2024 

⛑️Freitag, 01.11.: Tierarztpraxis Lechowicz, 49762 Lathen, Tel.: 05933 – 47 00

 

⛑️Samstag, 02.11.: Tierarztpraxis Myriam von Lintel, 26892 Steinbild, Tel.: 04963 – 780

 

⛑️Sonntag, 03.11.: Fachtierärztliches Zentrum Dr. Berger, 26892 Heede Tel.: 04963 – 911 40

Ihr Team vom Fachtierärztlichen Zentrum Dr. Berger

,,Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. ,,Notdienstgebühr" ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst". Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.